Was brauchst Du für die Anmeldung?
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Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Biometrisches Passbild
Erste Hilfe Kurs Nachweis
Sehtest
Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Biometrisches Passbild
Erste Hilfe Kurs Nachweis
Sehtest
Motorrad-Führerscheinklassen und Mindestalter
Motorrad-Führerscheinklassen und Mindestalter
Beim Motorradführerschein-Erwerb kannst Du zwischen mehreren Klassen wählen. Das sind die Möglichkeiten:
Beim Motorradführerschein-Erwerb kannst Du zwischen mehreren Klassen wählen. Das sind die Möglichkeiten:
KLASSE A
KLASSE A
Die volle Freiheit!
Die volle Freiheit!
Mindestalter :
• 20 Jahre für Krafträder bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren
• 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW
• 24 Jahre für Krafträder bei Direkteinstieg. Direkteinstieg in die Klasse A nur mit Ausbildung und Prüfung auf einem Kraftrad mit 44 kW oder mehr
Mindestalter :
• 20 Jahre für Krafträder bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren
• 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW
• 24 Jahre für Krafträder bei Direkteinstieg. Direkteinstieg in die Klasse A nur mit Ausbildung und Prüfung auf einem Kraftrad mit 44 kW oder mehr
Was darfst Du fahren? :
Unbeschränkt alle Krafträder (auch mit Beiwagen) und dreirädrige Kraftfahrzeuge.
Was darfst Du fahren? :
Unbeschränkt alle Krafträder (auch mit Beiwagen) und dreirädrige Kraftfahrzeuge.
KLASSE A2
KLASSE A2
Die Motorradklasse A2 gibt es für die 18 bis 24jährigen zuerst nur "beschränkt". Damit meint man die Leistungsbeschränkung der Maschine, welche nicht zu viel Motorkraft oder zu wenig Gewicht haben darf.
Die Motorradklasse A2 gibt es für die 18 bis 24jährigen zuerst nur "beschränkt". Damit meint man die Leistungsbeschränkung der Maschine, welche nicht zu viel Motorkraft oder zu wenig Gewicht haben darf.
Mindestalter :
18 Jahre
Mindestalter :
18 Jahre
Was darfst Du fahren? :
Krafträder bis 35 kW Motorleistung.
Was darfst Du fahren? :
Krafträder bis 35 kW Motorleistung.
KLASSE A1 (Leichtkraftfahrzeuge)
KLASSE A1 (Leichtkraftfahrzeuge)
Den "kleinen" Motorradführerschein machen viele mit 16 Jahren - mit ihm darf man sogar schon auf die Autobahn. Es darf sofort die gesamte Geschwindigkeit gefahren werden. Vorteil gegenüber der Klasse M: Mit dem Erhalt der Klasse A1 läuft bereits die Probezeit an.
Den "kleinen" Motorradführerschein machen viele mit 16 Jahren - mit ihm darf man sogar schon auf die Autobahn. Es darf sofort die gesamte Geschwindigkeit gefahren werden. Vorteil gegenüber der Klasse M: Mit dem Erhalt der Klasse A1 läuft bereits die Probezeit an.
Mindestalter :
16 Jahre
Mindestalter :
16 Jahre
SCHLÜSSELZAHL 196
Mit dem Autoführerschein Motorrad fahren? Es genügt eine Fahrerschulung. Keine theoretische und praktische Prüfung. B196 gilt nur in Deutschland.
SCHLÜSSELZAHL 196
Mit dem Autoführerschein Motorrad fahren? Es genügt eine Fahrerschulung. Keine theoretische und praktische Prüfung. B196 gilt nur in Deutschland.
Mindestalter und Voraussetzungen:
25 Jahre und mindestens seit 5 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B / BA
Mindestalter und Voraussetzungen:
25 Jahre und mindestens seit 5 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B / BA
Was darfst Du fahren? :
Neben allen Kraftfahrzeugen der Klasse B dürfen auch Krafträder der Klasse A1 geführt werden, das heißt Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW.
Was darfst Du fahren? :
Neben allen Kraftfahrzeugen der Klasse B dürfen auch Krafträder der Klasse A1 geführt werden, das heißt Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW.
KLASSE AM
KLASSE AM
KLASSE AM
Hier besteht zwar eine Beschränkung auf 50 bzw. 45 km/h, aber dennoch bist Du als Jugendlicher mobil. Ideal für alle Fahrten innerhalb von geschlossenen Ortschaften. Es darf bis zum 16 Lebensjahr nur in Deutschland gefahren werden.
Hier besteht zwar eine Beschränkung auf 50 bzw. 45 km/h, aber dennoch bist Du als Jugendlicher mobil. Ideal für alle Fahrten innerhalb von geschlossenen Ortschaften. Es darf bis zum 16 Lebensjahr nur in Deutschland gefahren werden.
Hier besteht zwar eine Beschränkung auf 50 bzw. 45 km/h, aber dennoch bist Du als Jugendlicher mobil. Ideal für alle Fahrten innerhalb von geschlossenen Ortschaften. Es darf bis zum 16 Lebensjahr nur in Deutschland gefahren werden.
Mindestalter :
15 Jahre
Mindestalter :
15 Jahre
Mindestalter :
15 Jahre
Was darfst Du fahren? :
• Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Leistung von nicht mehr als 4 kW (auch beim Elektroantrieb) und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³.
• Dreirädrige Kleinkrafträder mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Leistung (auch beim Elektroantrieb) von nicht mehr als 4 kW und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³.
• Leichte vierrädrige Straßen-Quads mit einer Leistung von nicht mehr als 4 kW (auch beim Elektroantrieb) und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Leistung von nicht mehr als 6 kW, jeweils mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h.
Was darfst Du fahren? :
• Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Leistung von nicht mehr als 4 kW (auch beim Elektroantrieb) und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³.
• Dreirädrige Kleinkrafträder mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Leistung (auch beim Elektroantrieb) von nicht mehr als 4 kW und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³.
• Leichte vierrädrige Straßen-Quads mit einer Leistung von nicht mehr als 4 kW (auch beim Elektroantrieb) und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Leistung von nicht mehr als 6 kW, jeweils mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h.
Was darfst Du fahren? :
• Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Leistung von nicht mehr als 4 kW (auch beim Elektroantrieb) und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³.
• Dreirädrige Kleinkrafträder mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Leistung (auch beim Elektroantrieb) von nicht mehr als 4 kW und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³.
• Leichte vierrädrige Straßen-Quads mit einer Leistung von nicht mehr als 4 kW (auch beim Elektroantrieb) und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Leistung von nicht mehr als 6 kW, jeweils mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h.
HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN
HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN
HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN
Wann kann ich mich für den Führerschein anmelden?
Zur Anmeldung solltest Du am besten bei uns vorbeikommen. Du bekommst dann den amtlichen Führerscheinantrag von uns. Für die Beantragung des Führerscheins benötigst Du: einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, 1 aktuelles Passfoto (Biometrisch: Keine Kopfbedeckung, Halbprofil, Maße: 34x45 mm), einen Sehtest (nicht älter als 6 Monate), Teilnahmebescheinigung an einem "Erste-Hilfe-Kurs" (nennt sich auch Lebensrettende Sofortmaßnahmen), Bei BF17: eine Kopie des Führerscheins der Begleitperson(en) Bei der Anmeldung zur Mofa25-Prüfbescheinigung benötigst Du lediglich 2 Passfotos
Wo mache ich den Sehtest?
Bei jedem amtlich anerkannten Optiker oder Augenarzt (der Sehtest sollte nicht älter als 6 Monate sein).
Wo und wann mache ich den "Erste-Hilfe-Kurs"?
In der Regel werden die Kurse jedes Wochenende angeboten. Wo und wann die nächsten Kurse stattfinden, erfährst Du bei uns.
Wie oft muss ich den Theorie-Unterricht besuchen?
Die Grund-Theoriestunden umfassen 12 Doppelstunden. Dies gilt für alle Führerscheine. Der Zusatzunterricht für die Klassen A, A2 und A1 beträgt 4 Dpppelstunden. Klassen B, L und AM umfasst 2 Doppelstunden.
Wann kann ich an der Theorieprüfung teilnehmen?
Frühestens 3 Monate vor Erreichen des erforderlichen Mindestalters.
Kann ich die Theorieprüfung wiederholen?
Du darfst die Theorieprüfung nach 14 Tagen wiederholen. Solltest Du erneut nicht bestehen, kannst Du wieder frühestens nach 14 Tagen wiederholen.
Wie viele Fehlerpunkte darf ich bei der Theorieprüfung hochstens haben?
Für die Klassen AM, A1, A2 und A darfst du höchstens 10 Fehlerpunkte haben, bei der Mofa-Prüfbescheinigung höchstens 7 Fehlerpunkte.
Wann kann ich frühestens die praktische Prüfung machen?
Frühestens 1 Monat vor Erreichen des erforderlichen Mindestalters.
Wann kann ich die praktische Prüfung wiederholen?
Du darfst die praktische Prüfung nach 14 Tagen wiederholen. Solltest Du erneut nicht bestehen, kannst Du wieder frühestens nach 14 Tagen wiederholen.
Wann endet die Probezeit?
Nach 2 Jahren, sofern Du während dieser Zeit keine Auffälligkeiten zeigst.
Was passiert mit der Probezeit, wenn ich im Straßenverkehr auffällig werde?
Du musst an einem Aufbauseminar für Probeführerscheinbesitzer teilnehmen. Außerdem verlängert sich die Probezeit um weitere 2 Jahre. Nimmst Du am Aufbauseminar nicht teil, wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Wann kann ich mich für den Führerschein anmelden?
Zur Anmeldung solltest Du am besten bei uns vorbeikommen. Du bekommst dann den amtlichen Führerscheinantrag von uns. Für die Beantragung des Führerscheins benötigst Du: einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, 1 aktuelles Passfoto (Biometrisch: Keine Kopfbedeckung, Halbprofil, Maße: 34x45 mm), einen Sehtest (nicht älter als 6 Monate), Teilnahmebescheinigung an einem "Erste-Hilfe-Kurs" (nennt sich auch Lebensrettende Sofortmaßnahmen), Bei BF17: eine Kopie des Führerscheins der Begleitperson(en) Bei der Anmeldung zur Mofa25-Prüfbescheinigung benötigst Du lediglich 2 Passfotos
Wo mache ich den Sehtest?
Bei jedem amtlich anerkannten Optiker oder Augenarzt (der Sehtest sollte nicht älter als 6 Monate sein).
Wo und wann mache ich den "Erste-Hilfe-Kurs"?
In der Regel werden die Kurse jedes Wochenende angeboten. Wo und wann die nächsten Kurse stattfinden, erfährst Du bei uns.
Wie oft muss ich den Theorie-Unterricht besuchen?
Die Grund-Theoriestunden umfassen 12 Doppelstunden. Dies gilt für alle Führerscheine. Der Zusatzunterricht für die Klassen A, A2 und A1 beträgt 4 Dpppelstunden. Klassen B, L und AM umfasst 2 Doppelstunden.
Wann kann ich an der Theorieprüfung teilnehmen?
Frühestens 3 Monate vor Erreichen des erforderlichen Mindestalters.
Kann ich die Theorieprüfung wiederholen?
Du darfst die Theorieprüfung nach 14 Tagen wiederholen. Solltest Du erneut nicht bestehen, kannst Du wieder frühestens nach 14 Tagen wiederholen.
Wie viele Fehlerpunkte darf ich bei der Theorieprüfung hochstens haben?
Für die Klassen AM, A1, A2 und A darfst du höchstens 10 Fehlerpunkte haben, bei der Mofa-Prüfbescheinigung höchstens 7 Fehlerpunkte.
Wann kann ich frühestens die praktische Prüfung machen?
Frühestens 1 Monat vor Erreichen des erforderlichen Mindestalters.
Wann kann ich die praktische Prüfung wiederholen?
Du darfst die praktische Prüfung nach 14 Tagen wiederholen. Solltest Du erneut nicht bestehen, kannst Du wieder frühestens nach 14 Tagen wiederholen.
Wann endet die Probezeit?
Nach 2 Jahren, sofern Du während dieser Zeit keine Auffälligkeiten zeigst.
Was passiert mit der Probezeit, wenn ich im Straßenverkehr auffällig werde?
Du musst an einem Aufbauseminar für Probeführerscheinbesitzer teilnehmen. Außerdem verlängert sich die Probezeit um weitere 2 Jahre. Nimmst Du am Aufbauseminar nicht teil, wird die Fahrerlaubnis entzogen.
© FAHRSCHULE EASY2DRIVE | STEFFEN DENKER
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